Veranstaltung:
 
 
Was kann unser Musikverlag für Sie tun?

Für die Autoren:
Wenn Sie ein Werk geschaffen haben z. B. einen Song komponiert oder Klingeltöne, Liedtexte oder ein Hörspiel etc., dann übertragen Sie uns das Recht, dieses geschaffene Werk zu nutzen. Hierbei handelt es sich darum, dass Sie uns nur das Nutzungsrecht zum Verlegen, Vermitteln, Verwerten und zum Veröffentlichen Ihres Werkes übertragen (der Urheber des geschaffenen Werkes bleiben immer Sie).

Damit Sie nun weiterhin schöpferisch und kreativ tätig sein können (weil: das können Sie am Besten) und Ihre kostbare Schaffenszeit nicht mit administrativen, zeitintensiven Aufgaben „vergeuden“ müssen, sind wir für Sie da und übernehmen die vielen anderen Aufgaben, die insbesondere mit der Verwertung, Veröffentlichung und Vermarktung - also der Nutzung - Ihres geschaffenen Werkes zu erledigen sind (weil: das können wir am Besten). Letztendlich haben Sie ja das Werk auch deshalb geschaffen, weil Sie mit der Vermarktung und mit der Verbreitung in der Öffentlichkeit Geld verdienen wollen.

 

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